Blutalkohol-Grenzwerte
Promille Grenzwerte in Deutschland
- 0,0 ‰ Ab 01.08.2007: Grenzwert für Fahranfänger in den ersten 2 Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis sowie Personen unter 21 Jahren nach §24c StVG. Bei Verstoß 125 € Bußgeld und 2 Punkte im Flensburger Register.
- 0,3 ‰ Beginn verkehrsrechtlich verwertbarer Alkoholwirkung. Alkoholbedingte Leistungsminderungen sind nachweisbar. Verlust des Kasko-Versicherungsschutzes sowie Regress-Forderung bis zu 5000 € in der KFZ-Haftpflichtversicherung.
- 0,50 ‰ / 0,25 mg/l AAK Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG ab 1.1.2009 bis zu 3000 € (Ersttäter 1000 €, Zweittäter 2000 €) Geldstrafe, 4 Punkte und Fahrverbot nach § 25 StVG (StVRÄndG v. 19.3.2001). Unfallrisiko verdoppelt sich. Parallel zum Blutalkohol wurde 1998 ein eigener Atemalkohol-Grenzwert mit 0,25 mg/l eingeführt.
- 0,80 ‰ Ehemalige Promillegrenze (Gefährdungsgrenzwert zum Führen von Kraftfahrzeugen) der relativen Fahruntüchtigkeit, seit 01.04.2001 außer Kraft!
- 1,10 ‰ Absolute Fahruntüchtigleit zum Führen von (Straßen-) Kraftfahrzeugen, strafbar nach § 315C StGB und § 316 StGB. Unfallrisiko verzehnfacht. 7 Punkte im Verkehrsregister, Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr bzw. hohe Geldstrafen, Entziehung der Fahrerlaubnis. Ab 0,55 mg/l AAK oder mehr muss derzeit noch eine Blutprobe erfolgen!
- 1,60 ‰ Grenzwert absoluter Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern, strafbar nach § 315c und § 316 StGB. 25-faches Unfallrisiko. Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird nach § 14 FEV ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPU) mit positiver Prognose erforderlich!
- 2,0 ‰ mögliche Einschränkung der Schuldfähigkeit nach § 21 StGB wegen deutlich verminderter Steuerungsfähigkeit.
- 3,0 ‰ Möglichkeit des Wegfalls der Schuldfähigkeit aller Verkehrsteilnehmer wegen Verlust der Steuerungsfähigkeit nach § 20 StGB.
Am Besten fahren Sie jedoch ohne Promille !
Promillegrenzen in EUROPA (Stand: 05/2006)
- 0,00 ‰
Estland, Kroatien, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn
- 0,20 ‰
Norwegen, Polen, Schweden
- 0,40 ‰
Litauen
- 0,50 ‰
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Mazedonien, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Serb.-Montenegro, Slowenien, Spanien, Türkei
- 0,80 ‰
Großbritannien, Irland, Luxemburg, Malta
- 0,90 ‰
Zypern
Details zum Strafmaß der EU-Staaten siehe www.alcohol-enyclopedia.eu
Kein Kaskoschutz bei Trunkenheit!
Die eigene Kaskoversicherung verweigert bei einem durch Alkohol bedingten Unfall die Zahlung vollständig.
Die eigene Haftpflichtversicherung erhebt bei einem durch Alkohol bedingten Unfall bis zu 5.000 € Regressforderung (§ 5 Abs.1 Nr.5, Abs.2 und 3 KfzPflVV)
Disziplinarrechtliche Konsequenzen für Beamte
Beamte, die in Ausübung ihres Dienstes sich der Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) schuldig machen, können nach § 54 und § 55 Bundesbeamten- gesetz disziplinarrechtlich bestraft werden. [Bundesdisziplinargericht Kammer II Az. II VL 1/99, Kammer III Az. III VL 21/99 und Kammer IX Az. IX VL 19/99]
Soldaten können bei wiederholten Trunkenheitsfahrten degradiert werden [Bundesverwaltungsgericht Az. BVerwG 2 WD 29.98]
Entzug der Waffenbesitzkarte
Die Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkoholgenusses führt zur Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. [Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Az. OVG Bf VI 2/97 - 9 VG 1330/96 (VG Hamburg)]
Dänemark: Verschärfte Sanktionen gegen Trunkenheitsfahrer
Seit September 2005 werden die Geldbußen in Dänemark nach der Formel Buße = Nettoverdienst x Promillewert festgesetzt. Bei einem Verdienst von 15.000 DKr (2000 €) sind somit bei 0,6 ‰ bereits 1200 € fällig. Ab 2 Promille wird ein komplettes Monatseinkommen und 20 Tage Haft auf Bewährung fällig. Die Fahrerlaubnis wird im Bereich von 0,51 bis 1,2 ‰ nur noch auf Bewährung gelassen, ab 1,2 Promille für mindestens 3 Jahre eingezogen! (Quellen: Spiegel-online 8/2005, ADAC 11/05)
Letztes Update dieser Seite: 10.03.2019 - IMPRESSUM