Blutalkohol-Grenzwerte
 

Promille Grenzwerte in Deutschland

  • 0,0 ‰ Ab 01.08.2007: Grenzwert für Fahranfänger in den ersten 2 Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis sowie Personen unter 21 Jahren nach §24c StVG. Bei Verstoß 125 € Bußgeld und 2 Punkte im Flensburger Register.
  • 0,3 ‰ Beginn verkehrsrechtlich verwertbarer Alkoholwirkung. Alkoholbedingte Leistungsminderungen sind nachweisbar. Verlust des Kasko-Versicherungsschutzes sowie Regress-Forderung bis zu 5000 € in der KFZ-Haftpflichtversicherung.
  • 0,50 ‰ / 0,25 mg/l AAK Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG ab 1.1.2009 bis zu 3000 € (Ersttäter 1000 €, Zweittäter 2000 €) Geldstrafe, 4 Punkte und Fahrverbot nach § 25 StVG (StVRÄndG v. 19.3.2001). Unfallrisiko verdoppelt sich. Parallel zum Blutalkohol wurde 1998 ein eigener Atemalkohol-Grenzwert mit 0,25 mg/l eingeführt.
  • 0,80 ‰ Ehemalige Promillegrenze (Gefährdungsgrenzwert zum Führen von Kraftfahrzeugen) der relativen Fahruntüchtigkeit, seit 01.04.2001 außer Kraft!
  • 1,10 ‰ Absolute Fahruntüchtigleit zum Führen von (Straßen-) Kraftfahrzeugen, strafbar nach § 315C StGB und § 316 StGB. Unfallrisiko verzehnfacht. 7 Punkte im Verkehrsregister, Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr bzw. hohe Geldstrafen, Entziehung der Fahrerlaubnis. Ab 0,55 mg/l AAK oder mehr muss derzeit noch eine Blutprobe erfolgen!
  • 1,60 ‰ Grenzwert absoluter Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern, strafbar nach § 315c und § 316 StGB. 25-faches Unfallrisiko. Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird nach § 14 FEV ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPU) mit positiver Prognose erforderlich!
  • 2,0 ‰ mögliche Einschränkung der Schuldfähigkeit nach § 21 StGB wegen deutlich verminderter Steuerungsfähigkeit.
  • 3,0 ‰ Möglichkeit des Wegfalls der Schuldfähigkeit aller Verkehrsteilnehmer wegen Verlust der Steuerungsfähigkeit nach § 20 StGB.

Am Besten fahren Sie jedoch ohne Promille !

Promillegrenzen in EUROPA (Stand: 05/2006)

Details zum Strafmaß der EU-Staaten siehe www.alcohol-enyclopedia.eu

Kein Kaskoschutz bei Trunkenheit!

Die eigene Kaskoversicherung verweigert bei einem durch Alkohol bedingten Unfall die Zahlung vollständig.

Die eigene Haftpflichtversicherung erhebt bei einem durch Alkohol bedingten Unfall bis zu 5.000 € Regressforderung (§ 5 Abs.1 Nr.5, Abs.2 und 3 KfzPflVV)

Disziplinarrechtliche Konsequenzen für Beamte

Beamte, die in Ausübung ihres Dienstes sich der Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) schuldig machen, können nach § 54 und § 55 Bundesbeamten- gesetz disziplinarrechtlich bestraft werden. [Bundesdisziplinargericht Kammer II Az. II VL 1/99, Kammer III Az. III VL 21/99 und Kammer IX Az. IX VL 19/99]

Soldaten können bei wiederholten Trunkenheitsfahrten degradiert werden [Bundesverwaltungsgericht Az. BVerwG 2 WD 29.98]

Entzug der Waffenbesitzkarte

Die Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkoholgenusses führt zur Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. [Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Az. OVG Bf VI 2/97 - 9 VG 1330/96 (VG Hamburg)]

Dänemark: Verschärfte Sanktionen gegen Trunkenheitsfahrer

Seit September 2005 werden die Geldbußen in Dänemark nach der Formel Buße = Nettoverdienst x Promillewert festgesetzt. Bei einem Verdienst von 15.000 DKr (2000 €) sind somit bei 0,6 ‰ bereits 1200 € fällig. Ab 2 Promille wird ein komplettes Monatseinkommen und 20 Tage Haft auf Bewährung fällig. Die Fahrerlaubnis wird im Bereich von 0,51 bis 1,2 ‰ nur noch auf Bewährung gelassen, ab 1,2 Promille für mindestens 3 Jahre eingezogen! (Quellen: Spiegel-online 8/2005, ADAC 11/05)

 

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Letztes Update dieser Seite: 26.01.2011 - IMPRESSUM